Künstlersozialkasse

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Eine interessante Alternative für Freiberufler ist die Künstlersozialkasse. Sie übernimmt den Teil der Beiträge zur sozialen Versicherung, die ansonsten der Arbeitgeber übernehmen würde. Der Freiberufler muss sich nun einmal selbst um seine Versicherung kümmern und es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung übernimmt. Die Künstlersozialkasse stellt praktisch den Arbeitgeber dar, die Beiträge werden vom Bund übernommen. Damit unterstützt der Bund die Freiberufler und fördert sie gewissermaßen. Wie läuft die Versicherung nun ab? Der Freiberufler muss einen Antrag an die Künstlersozialkasse zur Aufnahme in die Versicherung stellen. Dieser Antrag wird erst einmal geprüft und es wird entschieden, ob der Freiberufler überhaupt eine Berechtigung für die Aufnahme hat. Aufgenommen werden kann, wer eine eigenständige, künstlerische oder publizistische Tätigkeit durchführt. Das können Journalisten und Autoren, Texter oder Lektoren sein um nur wenige Beispiele zu nennen. Im Antragsformular wird die Art der Tätigkeit beschrieben, außerdem muss eine konkrete Einschätzung des möglichen Gewinns gemacht werden. Die Beiträge werden nämlich anhand des Gewinns berechnet, das heißt, die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen und erst dann erfolgt die Festsetzung der Beiträge. Außerdem muss ein Nachweis der Tätigkeit dem Antrag beigefügt werden. Solch ein Nachweis kann zum Beispiel ein Vertrag mit einer Agentur sein, es können Listen mit Aufträgen für verschiedene Auftraggeber sein oder auch Rechnungen, die bereits erstellt wurden. Spätestens drei Monate nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit ist diese der Künstlersozialkasse gegenüber anzumelden. Bei einer Aufnahme erfolgt dann die Festsetzung der Beiträge. Tritt ein Versicherungsfall ein, so ist aber nicht die Künstlersozialkasse der richtige Ansprechpartner. Denn sie ist quasi als eine Art Vermittler zu sehen, die zwischen Versicherung und Versichertem steht. Der Versicherte muss sich stets an seine Versicherung wenden. Das Versicherungsverhältnis besteht nämlich zwischen dem Versicherten und der Kasse, nicht zwischen Versichertem und Künstlersozialkasse. Der Vorteil der Versicherung über die Künstlersozialkasse liegt auf der Hand: Finanziell lässt sich für den Freiberufler hier einiges sparen. Die Beiträge, die für Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten sind, betragen nur etwa die Hälfte der Beiträge, die ansonsten bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler plus der Rentenversicherung anfallen würden. Dabei ist die Hälfte noch gut gerechnet, die Rentenversicherung kann auch weitaus höher liegen. Wird einkommensgerecht gerechnet, muss der Freiberufler hierfür schließlich die vollen 19,9 Prozent seines Einkommens abführen.

Thomas Busch   info (at) lektorat.de Tags: , , , , ,
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